Hier geht’s zur Konto Eröffnung

Gemeinsam mit der DKB haben das Frauenkonto entwickelt. Die Deutsche Kreditbank (Berlin) ist vielfach ausgezeichnet und zählt zu den innovativsten Banken. Der perfekte Partner für unser Frauenkonto. Wenn Sie hier klicken, landen Sie im Eröffnungsantrag direkt beim entsprechenden Kontoantrag. Und in wenigen Tagen profitieren Sie von den Vorteilen des Frauenkontos.

Studieren im Ausland

Studium, Work & Travel,
das Frauenkonto ist die perfekte Lösung für die Finanzen – zuverlässig und kostenlos.

Es ist gar nicht so einfach finanziell auf eigenen Beinen zu stehen. Selbst wer schon Geld verdient, aber unter 18 ist, bekommt nur ein Konto mit Zustimmung der Eltern.

Bei FRAUENKONTO ist alles etwas einfacher.

Wir haben das Produktangebot überarbeitet. Weg von der 2in1 Student-Card hin zu einem DKB-Cash bei dem es für Studenten zusätzlich für 1 Jahr einen Gutscheincode für den internationalen Studentenausweis von ISIC kostenlos gibt.

Kostenloses DKB-Cash mit Gutschein für 1 Jahr ISIC-Studentenausweis

Das DKB-Cash für Studenten bietet alle Funktionen der DKB-VISA-Card und gleichzeitig von den ISIC Vorteilen mit einer virtuellen ISIC Karte. Studenten genießen alle Vorteile des DKB-Cash.

  • keine Kontoführungsgebühren und kostenlose Girokarte
  • mit der VISA-Card bequem und sicher bezahlen
  • weltweit kostenlos und in vielen Geschäften auch Kontaktlosfunktion
  • mit der VISA-Card weltweit kostenlos an Automaten Geld abheben
  • mit Banking+ viele weitere Vorteile genießen
  • Online-Cashback, digitale Gutscheine und Handy-Aufladung
  • Bankgeschäfte mit der DKB-Banking-App bequem von unterwegs erledigen

Die virtuelle ISIC – exklusive Vorteile immer dabei

Mit der ISIC sparen Studenten bares Geld bei vielen attraktiven Online-Shops und zudem profitieren sie durch das Vorzeigen der virtuellen ISIC Card wie z. B. in Restaurants, Bars und Shops – in Deutschland, in Europa und weltweit.

  • Vergünstigungen bei attraktiven Online-Partnern
  • Mehr als 150.000 Vergünstigungen in über 130 Ländern
  • Studentenflüge zu günstigaen Konditionen
  • Services bei Auslandsaufenthalten
  • Günstige Auslandsreiseversicherung

So funktioniert die Kontoeröffnung:

Das DKB-Cash eröffnen und als Tätigkeit „Studenten“ angeben.

Nach erfolgreicher Kontoeröffnung wird ein Gutscheincode für die virtuelle ISIC generiert und innerhalb von drei Wochen per Mail verschickt. Der Code kann dann ganz einfach über das Antragsformular der ISIC Webseite eingelöst werden.

Um das Userprofil zu vervollständigen muss die ISIC-App heruntergeladen werden. Danach kann die virtuelle ISIC Karte sofort eingesetzt werden.

0,- €  Kontoführung (ohne Dispokredit)

0,- €  VISA-Card ohne Limit (Verfügungen aus dem Guthaben möglich)

0,- € Girokarte

weltweit mit der VISA-Card bequem und sicher mit PIN, Unterschrift oder kontaktlos bezahlen und kostenfrei Geld abheben

Bankgeschäfte mit der DKB-Banking-App bequem von unterwegs erledigen

Online-Kontowechsel mit kostenloser Benachrichtigung Ihrer Vertragspartner

0,01% p.a. Guthabenzins bis 100.000 Euro auf der VISA-Card, danach 0,00% p.a., Guthaben täglich verfügbar, Zinsen variabel

6,9% p.a. Dispozins, vierteljährliche Abrechnung, Zinsen variabel

+ bis zu 17% Cashback und mehr als 100 Prämien im DKB-Club

kostenlose DKB-VISA-Card mit Kontaktlosfunktion

mit der DKB-VISA-Card weltweit kostenlos an Automaten Geld abheben

mit der DKB-VISA-Card bequem und sicher bezahlen – weltweit kostenlos und in vielen Geschäften auch Kontaktlosfunktion

 

 

Wie bekomme ich einen Studien- oder Praktikumsplatz?

Beschaffung eines Studienplatzes

Wer meldet mich bei meiner Gastuni an? (Akademisches Auslandsamt, Hochschullehrer, Auslandsbeauftragte des Fachbereichs oder ich mich selbst)

    Wann beginnt bzw. endet das Semester an der Gasthochschule?

    Zulassungsbedingungen und Termine

    Studiengebühren

    Unterlagen / Sprachkenntnisse / Zugangstests

    Bewerbungsformalitäten

Beschaffung eines Praktikumsplatzes

  • Werkstudentenprogramme multinationaler Konzerne
  • Auslandshandelskammern
  • Industrie- und Handelskammern des Ziellandes
  • Fachverbände im Zielland
  • Auslandskontakte des Fachbereichs/ der Professoren
  • Internationale Vermittlung des Arbeitsamtes
  • Praktikumsbörsen der Printmedien im Internet
  • Wirtschaftsabteilungen der Botschaften
  • Kontakte von Verwandten und Bekannten

Fördermöglichkeiten prüfen

  • Welche Stipendien kommen für mein Vorhaben in Frage?
  • Austauschprogrammteilnehmer
  • Hochschulpartnerschaften

Organisationen für Auslandaufenthalte

  • Beratung durch Akademisches Auslandsamt
  • Information über Hochschulpartnerschaften, Austauschprogramme
  • Hilfe bei Stipendienbewerbungen
  • Infoblätter und Broschüren zum Auslandsaufenthalt
  • Beratung durch Fachbereich / Prüfungsausschuss
  • Anerkennung erbrachter Leistungen – Konditionen
  • Welche Internationalen Programme hat mein Fachbereich?
  • Information über Details der Förder / Austauschprogramme, Termine, Teilnahmevoraussetzungen, Bewerbungsunterlagen, Abgabe- und Auswahlmodalitäten
  • Detailinformationen über das Zielland
  • Kulturinstitute, Fremdenverkehrsamt und Botschaft des Ziellandes in der BRD
  • Rückkehr konkrete Reisevorbereitung (siehe Vorbereitung der Ausreise)

Ziele und Art des Auslandsaufenthalts festlegen

  • Studium oder zusätzliches Praktikum, Projekt oder Abschlussarbeit
  • Studiengang mit integriertem Praxis- oder Auslandssemester
  • Sprache erlernen oder vertiefen
  • Auslandserfahrung sammeln, andere Kulturen kennenlernen

Zeitpunkt und Dauer bestimmen

  • Kann ich den Zeitpunkt frei wählen?
  • Muss oder kann es in den Semesterferien / während des Semesters sein?
  • Was schreiben bei Stipendienanträgen die Förderinstitutionen vor?
  • Was sind die Vorgaben der Gastuni (evtl. andere Semesterzeiten)?
  •  Wann passt es dem Arbeitgeber am besten (bei Praktika)?
  • Was sieht der Studienverlaufsplan vor?
  • Im Anschluss an das eigentliche Studium?

Inhalt konkretisieren

  • Welche Veranstaltungen möchte ich belegen / werden mir anerkannt?
  • Was will ich während meines Praktikums machen oder lernen?
  • Thema der Abschlussarbeit
  • Möchte ich einfach nur ganz allgemein die Arbeitswelt kennenlernen? Welche Vorgaben macht der Prüfungsausschuss bzw. die Prüfungsordnung?
 

Praktika und Stipendien

Praktika im Ausland bieten junge Menschen und Berufsanfänger die ideale Möglichkeit den eigenen Horizont zu erweitern. Sie führen dazu dass sie neue Menschen und kulturelle Unterschiede kennenlernen und ihre Schlüsselqualifikationen, ihre Kommunikations- und Kooperationsfähigkeiten weiterentwickeln.

Da Auslandspraktika i.d.R. mit recht hohen Kosten verbunden sind, haben wir für Sie verschiedene Möglichkeiten zur Finanzierung Ihres Auslandsaufenthaltes zusammengefasst und einen Überblick zu den bekanntesten Formen der Förderung dargelegt.

Stipendien

Stipendien dienen der Unterstützung von Künstlern, Sportlern, Schülern, Studenten und Jungwissenschaftlern. Das Angebot von Stipendien in Deutschland ist vielfältig und zahlreich. Einige Stipendien sind politischer oder kirchlicher Natur und werden daher nur an Personen vergeben, die den jeweiligen Kriterien und Anforderungen der Einrichtungen entsprechen. Förderungsdauer und -höhe sind meist unterschiedlich, je nach Stipendiumform und -geber.

Durch Stipendien soll das Verantwortungsbewusstsein junger Menschen gefördert werden. Aus diesem Grund wird bei deren Vergabe viel Wert auf akademische Leistungen, gesellschaftliches und politisches Engagement gelegt.

ERASMUS

Das von der Europäischen Union finanzierte Programm kann von Studierenden erst nach Abschluss des zweiten Studiensemesters in Anspruch genommen werden. Gefördert werden diejenigen, die bestimmte Kriterien erfüllen und an einer Fremdhochschule im Ausland studieren möchten.

Das Programm kann während der ganzen Studienzeit nur einmal in Anspruch genommen werden. Die Dauer beträgt zwischen 3 und 12 Monaten.

Die Förderung erfolgt erstens durch die Zahlung eines sogenannten Mobilitätszuschusses in Höhe von maximal 200,00 € pro Monat und zweitens durch die Befreiung von der Pflicht zur Zahlung der Hochschulgebühren. Weiterhin werden die Praktikanten bei den Vorbereitungen Ihres Auslandsaufenthaltes unterstützt. Besuchte Vorlesungen oder abgelegte Prüfungen werden von den Heimhochschulen (in der Regel und wenn Studiumsrelevanz besteht) anerkannt

An den ERASMUS-Programmen nehmen zur Zeit die EU-Mitgliedsstaaten zuzüglich Island, Norwegen und der Türkei teil.

Weitere Informationen über das Erasmus-Programm gibt es hier.

Leonardo

Auch eine Fördermöglichkeit die von der Europäischen Union initiiert worden ist, unterstützt das Leonardo da Vinci Programm berufliche Aus- und Weiterbildungen.

Dazu zählen „Auslandsaufenthalte in der beruflichen Aus- und Weiterbildung, Projekte zum Transfer von Innovationen, Partnerschaften, Projekte zur Entwicklung von Innovationen, Netzwerke, Vorbereitende Besuche“.

Weitere Informationen über das Leonardo da Vinci Programm gibt es hier. http://www.eu-bildungsprogramme.info/index

DAAD-Stipendien

Der Deutsche Akademische Ausland Dienst (DAAD) bietet Stipendien für:

Praktikumsstudium (Carlo-Schmid-Programm) zur Förderung bei auslandsbezogenen Studiengängen

Kombinierte Studien- und Praktikasemester (anerkanntes Praxissemester der Hochschule)

Pflichtpraktika außerhalb Westeuropa

Bezahlt werden anteilig oder vollständig, je nach Höhe, Lebenserhaltung, Sach- und Reisekosten. Eine geografische Eingrenzung des Studium- bzw. Praktikumsortes gibt es kaum.

Notwendig sind i.d.R. überdurchschnittliche Qualifikationen, ausreichende Sprachkenntnisse und zumeist auch der Abschluss des Grundstudiums. Gefördert werden neben deutschen auch ausländische Studenten.

Weitere Informationen über die Stipendien des DAAD gibt es hier https://eu.daad.de/de/

 
DKB-Studenten-Bildungsfonds

Günstige Studienkredite für Studenten mit dem Weltkonto

Die DKB hat ein Programm aufgelegt, um Studenten eine günstige Möglichkeit zu bieten, ihr Studium zu finanzieren. 50 Mio. € stehen für die Studenten bereit, die das kostenlose Weltkonto besitzen. Wer in den Genuss der Förderung kommen möchte, hat keine großen Hürden zu überwinden. Einfach das kostenlose Weltkonto unter www.weltkonto.com eröffnen und anschließend den Studienkredit beantragen. Mit der Studentenförderung und dem ausgezeichneten und dauerhaft kostenlosen Konto, sichert man sich das perfekte Finanz-Paket für das Studium und die Zeit danach.

Studenten-Bildungsfonds

  • Auszahlung bis zu 650 Euro monatlich
  • (maximale Darlehenssumme 39.000 Euro)
  • fester effektiver Jahreszins während der gesamten Laufzeit
  • ohne Zusatzkosten

Sie sind auf der Suche nach einem günstigen Studienkredit?

Bei Studienbeginn sind Sie nicht älter als 30 Jahre und wollen Ihr Studium selbständig finanzieren? Wir unterstützen Sie dabei, damit Sie sich voll auf Ihr Studium konzentrieren können. Mit dem Studenten-Bildungsfonds erhalten Sie einen günstigen Studienkredit mit monatlicher Auszahlung.

  • bis zu 5.000 Euro als Zusatzkredit
  • (für Auslandsaufenthalte, unbezahlte Praktika, Arbeitsmittel)
  • 6,49% effektiver Jahreszins
  • Sondertilgungen jederzeit kostenfrei möglich
  • für Studiengänge an einer Hochschule oder privaten Bildungseinrichtung
  • Auszahlungsdauer bis zum Ende der Regelstudienzeit plus 2 Semester
  • kostenfreies Weltkonto/DKB-Cash mit VISA-Card und Girokarte als Auszahlungskonto,
  • d. h. weltweit kostenfrei Geld abheben.

Hinweis: Der effektive Jahreszins von 6,49% p.a. gilt einheitlich für alle Darlehensbeträge bis EUR 44.000 (Nettodarlehensbetrag) und für alle Laufzeiten bis 22 Jahre plus Regelstudienzeit (Vertragslaufzeit). Der Sollzinssatz bestimmt sich nach dem Zeitpunkt der Auszahlung und weicht leicht vom effektiven Jahreszins ab. Nach Inanspruchnahme bzw. Auszahlung ist der Sollzinssatz für die gesamte Laufzeit gebunden. Die Konditionen sind freibleibend und tagesgültig.

 

Weitere Fördermöglichkeiten

Auslands-BAföG

Praktika mit einer Dauer von mindestens drei Monaten werden vom Bund gefördert, sofern es in der Prüfungsordnung der jeweiligen Universität, Fachhochschulen oder Ausbildungsstätte vorgeschrieben ist und im europäischen Ausland statt findet. Im Gegensatz zur BAföG-Förderung im Inland, gelten die Unterstützungen für Auslandsaufenthalte andere Förderungsbedingungen. Daher kann sich auch für diejenigen einen Auslands-Bafög zu beantragen die im Deutschland keinen Anspruch auf Inlands-Bafög hätten.

Bildungskredit

Eine weitere Möglichkeit zur Förderung ist die Beantragung eines Bildungskredits beim Bundesverwaltungsamt. Der Kredit ist zeitlich befristet und wird mit sehr günstigen Konditionen Studenten angeboten, welche das 36. Lebensjahr sowie das 12. Hochschulsemester noch nicht erreicht haben. Die maximale Förderhöhe beträgt 7.200,00 €, die Rückzahlung beginnt 4 Jahre nach der ersten Auszahlung.

Studienstiftung des deutschen Volkes

Für Praktika in internationalen Organisationen gibt es das Carlo-Schmid-Programm. Die Praktika können in Eigeninitiative gesucht werden. Die Stiftung bietet ebenso eine gewisse Anzahl von Praktikumsstellen an. Bei letzteren muss die Bewerbung sich auf das spezielle Anforderungs- und Aufgabenprofil der Carlo-Schmid-Stiftung beziehen. Die Studierenden und Graduierten aus allen Fachbereichen sollten sich schon während des Studiums mit internationaler Politik beschäftigt haben und dies in der Bewerbung darstellen. Höchstalter für das Programm ist 28 Jahre, Sprachkenntnisse in Englisch und Französisch oder einer weiteren Fremdsprache werden vorausgesetzt und das Grundstudium sollte abgeschlossen sein.

Juristen, die das erste Staatsexamen bestanden haben und nicht älter als 30 Jahre sind, können sich für das Bucerius-Jura-Programm bewerben. Ein Forschungs- oder Studienprojekt ist Voraussetzung. Ziel des Programms ist es, Kenntnisse ausländischer Rechtssysteme zu vertiefen, Auslandserfahrungen zu sammeln und die sprachlichen Fähigkeiten der angehenden Juristen zu verbessern. Das Projekt sollte auf mindestens sechs Monate angelegt sein, Vorgaben für bestimmte Länder gibt es nicht.

Für Absolventen mit dem Berufsziel Journalismus besteht das Programm „Wissenschafts- und Auslandsjournalismus“. Hierbei soll die Vermittlung journalistischer Fähigkeiten gefördert werden. Es geht vor allem darum, praktische Erfahrungen zu sammeln im Rahmen von Volontariaten oder Praktika in Redaktionen, Verlagen oder Rundfunkstationen. Auch ergänzende Schulungen an Journalismusschulen können ggf. unterstützt werden.

Stiftungen

In Deutschland gibt es einige Stiftungen, welche Auslandspraktika fördern. Hierzu zählen die Hans-Böckler-Stiftung, die Stiftung der deutschen Wirtschaft, die Konrad-Adenauer-Stiftung, die Heinrich-Böll-Stiftung, die Friedrich-Ebert-Stiftung, die Friedrich-Naumann-Stiftung oder auch das Evangelische Studienwerk. Genauere Informationen erhalten Sie auf den jeweiligen Seiten der Stiftungen.

Förderung von Freiwilligendiensten

Jugendliche zwischen 18–25 Jahre können für ein gemeinnütziges Projekt mit einer Dauer von sechs bis 12 Monaten z.B. durch das Programm „Jugend für Europa“ gefördert werden. Möglich sind Förderungen von Projekten in den Ländern der EU, Osteuropa sowie einigen Ländern in Lateinamerika.

InWent

Die InWent bietet verschiedene Programme zur Vermittlung und Förderung von Auslandspraktika an. Im Bereich der internationalen Qualifizierung von deutschen Nachwuchs-, Fach- und Führungskräften fördert InWent jährlich über 7.000 Teilnehmer, die mit praxisorientierten Fortbildungsprogrammen Auslandserfahrung erwerben und sich sowohl fachlich als auch interkulturell weiterbilden. Zielgruppe sind vor allem Auszubildende und junge Berufstätige, Studenten und Absolventen sowie Fachkräfte der Berufs- und Erwachsenenbildung. Die Programme richten sich an Interessenten aus unterschiedlichen Fachrichtungen und Branchen, wobei die Fortbildungsangebote im kaufmännischen und technischen Bereich am reichhaltigsten sind.

Teilnahmevoraussetzungen sind meist eine abgeschlossene Ausbildung oder ein abgeschlossenes Grundstudium und möglichst erste Berufspraxis. Zudem werden in der Regel Fremdsprachenkenntnisse vorausgesetzt. Eigeninitiative bei der Suche nach einem Praktikumsplatz erhöht die Chance, in ein Programm aufgenommen zu werden, ist oft sogar Bedingung. Informationen unter www.inwent.org.

 

Informationen für Eltern

Das perfekte Finanzpaket für Studenten

Die Weltkonto-Kreditkarte ist das perfekte Finanzpaket für Studenten. Insbesondere in dem Fall, wenn Eltern das Studium zusätzlich finanziell unterstützen.

Die DKB-Visa Card kann unterschiedlich genutzt werden. Sie ist natürlich eine normale Kreditkarte, die Ausgaben werden einem Konto belastet. Alternativ kann sie aber auch auf Guthabenbasis geführt werden und das führt zu einer klaren Ausgabenkontrolle. So geht’s: Beträge auf die Kreditkarte einzahlen und damit den Verfügungsrahmen festlegen. Neben der Transparenz der Verfügungshöhe wird das Guthaben auch verzinst, aktuell mit Guthabenszinsen von 0,2%.

Praxisbeispiel:

Der Sohn chilenischer Eltern wechselt zum Auslandsstudium nach Deutschland. Der Sohn eröffnet auf seine deutsche Adresse über www.weltkonto.com das Konto und erhält neben dem Online Konto noch eine VISA und eine Bankkarte. Die Eltern zahlen monatlich einen festen Betrag auf das Guthabenkonto der Kreditkarte ein. Dieser Betrag wird verzinst und der Sohn kann seine Ausgaben über die DKB-Visa Card bestreiten. Seine Bargeldversorgung ist extrem einfach. An jedem Geldautomaten erhält er gebührenfrei Bargeld, egal welche Summe abgehoben wird. Das gilt auch für die Zeiten, die der Sohn in London verbringt. Die notwendigen Pfund Noten hebt er an jedem beliebigen ATM ab, gebührenfrei natürlich und zum besten Wechselkurs. Die monatliche Miete des WG Zimmers wird über das Weltkonto überwiesen. Eine komplette und transparente Finanzlösung – einfach und komplett kostenlos.

 

Visum 

Um nach Deutschland einreisen zu können brauchen Mitglieder einiger Staaten ein Visum. Obwohl dessen Vergabe für Studierende i.d.R. reibungslos verläuft, sollte die Antragsstellung rechtzeitig bei den zuständigen Behörden eingereicht werden.

Mitglieder einiger Länder benötigen zwar kein Visum, jedoch eine Aufenthaltserlaubnis.

  • Kein Visum und keine Aufenthaltserlaubnis brauchen Studierende der EU sowie folgenden Ländern: Liechtenstein, Norwegen und Island.
  • Kein Visum doch unter Umständen eine Aufenthaltsgenehmigung brauchen Studierende aus Australien, Israel, Japan, Kanada, Korea, Neuseeland, Schweiz und USA.
  • Ein Visum wird von Studierenden aus Andorra, Honduras, Monaco und San Marino im Falle einer Erwerbstätigkeit innerhalb der Bundesrepublik Deutschland nach Abschluss des Studiums benötigt.
  • Ein Visum benötigen Studenten aus Argentinien, Bolivien, Brasilien, Brunei, Bulgarien, Chile, Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Kroatien, Malaysia, Mexico, Nicaragua, Panama, Paraguay, Rumänien, Singapur, Uruguay, Vatikanstadt und Venezuela – bei einem Aufenthalt von länger als 3 Monaten.
  • Studierende aus Drittstaaten benötigen ein Pflichtvisum.

Besonderheiten bei Praktika in den USA

In den USA werden Praktika nicht als Arbeitsaufenthalte gewertet, sondern als kultureller Austausch bezeichnet. Daher benötigen Sie hier auch kein Arbeitsvisum sondern ein spezielles, das sogenannte “cultural exchange visa”. Dieses Visum kann nur über bestimmte Organisationen (“legal sponsors”) bezogen werden. Sie arbeiten i.d.R. mit deutschen Partnern zusammen und vermitteln den Praktikumsanwärter den US-Konsulaten.

 

Sozialversicherung für Studierende

Die richtige Krankenversicherung für das Ausland

Egal ob nun für die kurzfristige Urlaubsreise oder den langfristigen Auslandsaufenthalt, sei es für das Studium, aus beruflichen Gründen, oder einfach der Wunsch im Ausland sein Glück zu finden. Die passende Krankenversicherung für das weltweite Ausland sollte stets im Gebäck mit dabei sein, und auf den individuellen Aufenthalt entsprechend abgestimmt sein! Nicht immer ist der Preis alleine entscheidend, sondern was ich für mein Geld bekomme, bzw. wie ich im Notfall oder bei akut auftretenden Krankheiten abgesichert bin. Damit Sie bei der Vielzahl und Verschiedenartigkeit der Tarife für den Krankenschutz im Ausland nicht den Überblick verlieren, empfiehlt sich die fachliche Unterstützung durch den Experten zur Auslandskrankenversicherung. Unverbindlich und kostenfrei sollte die Hilfe bei der Entscheidungsfindung für Sie sein. Ein unabhängiges Portfolio zeigt Ihnen Vergleiche auf einen Blick und leicht verständlich. Sprechen Sie einfach Ihren Spezialisten zur Auslandkrankenversicherung an, und erhalten Sie Ihre individuelle Beratung für die kurzfristige Reiseversicherung bis zu einem Jahr, oder die langfristige bis unbegrenzte Auslandskrankenversicherung auf www.auslandstreff.de .

Die nachträgliche Krankenversicherung für den Auslandsaufenthalt

Eine Krankenversicherung für den Auslandsaufenthalt nachträglich noch abzuschließen, also wenn man sich bereits im Ausland befindet, war bisher – wenn überhaupt – nur unter hohem Kostenaufwand möglich. Da eine Verlängerung der bestehenden Krankenversicherung ausschließlich durch einen Neuabschluss realisierbar wäre, der einen noch dazu langfristig bindet, muss also ein Tarif gefunden werden, der den Abschluss aus dem Ausland heraus möglich macht, und noch dazu einen kurzfristigen Zeitraum abdeckt. In diesem Zusammenhang sollte erwähnt sein, dass es stets empfehlenswert ist, eine Krankenversicherung für den Auslandsaufenthalt für den gesamten Zeitraum einer Reise bereits vor Reiseantritt abzuschließen, um einen durchlaufenden Krankenschutz zu gewährleisten. Die Frage nach dem Auslandskrankenschutz für die Verlängerung eines Auslandsaufenthaltes, oder bei einem generellen Versäumnis lässt sich somit also beantworten. Eine Lösung finden Sie mit dem Tarif Reisecare unter: www.auslandstreff.de/vergleich-akv-bis-365-tagen.html

EU und EWR Länder

Für die Länder mit dem Deutschland einen Sozialversicherungsabkommen hat, zusätzlich diejenigen die der EU und EWR gehören (Norwegen, Lichtenstein und Island) trägt die gesetzliche Krankenkasse einen Großteil der Leistungen. I. d. R. muss eine sog Anspruchsbescheinigung der Gasthochschule vorgelegt werden. Da die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten im Krankheitsfall nicht immer vollständig übernimmt, wird der Abschluss einer Zusatzversicherung angeraten.

Länder außerhalb der EU und des EWR

Für Länder mit dem Deutschland keinem Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat (z. Bsp. die USA, Australien, Südafrika) übernimmt die gesetzliche Krankenkasse in der Regel keine Leistungen. Daraus folgt der Bedarf des Abschlusses einer privaten Krankenversicherung, wobei der Geltungsbereich und die Deckungssummen zur Beachten sind.

Wenn der Reisende auf Grund von Vorerkrankungen den Abschluss einer privaten Krankenversicherung verweigert wird, ist die gesetzliche Krankenversicherung (unter Einbehaltung einiger Konditionen) verpflichtet die Person weiterhin auch Übersee zur versichern.

Stand: 1.4.2019

alle Angaben sind ohne Gewähr

Checkliste für Studenten und Auslandsstudenten
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